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Erweiterung Gewerbegebiet

26. 02. 2021

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kliding Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kliding 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Sommeter Weg“ Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kliding hat in seinen Sitzungen am 19.02.2020 und 29.09.2020 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan für den Bereich „Am Sommeter Weg“ zu ändern und zu erweitern. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss mit Abgrenzung des Plangebietes wurde im Mitteilungsblatt „Vulkan-Echo“ der Verbandsgemeinde Ulmen vom 13.02.2021, Ausgabe 06/2021, veröffentlicht. Ein entsprechender Bebauungsplanentwurf liegt inzwischen vor. Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit geltenden Fassung, ist nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit für diesen Bebauungsplanentwurf vorzunehmen. Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll gemäß Beschluss des Gemeinderates Kliding vom 29.09.2020 in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgen. Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kliding in der Verbandsgemeinde Ulmen vom 31.03.2015, in der Fassung der 1. Änderung vom 23.09.2019, in der derzeit geltenden Fassung, wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Sommeter Weg“ einschließlich Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom 22. Februar 2021 bis einschl. 22. März 2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Zimmer 108 öffentlich ausgelegt werden und zu folgenden Zeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Herr Schweisel 02676/409-203) eingesehen werden können: Montag – Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr Wir werden Ihnen dann unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen Zutritt zur Verwaltung am „Marktplatz 1, 56766 Ulmen“, gewähren und die Unterlagen bei Bedarf erläutern. Wir bitten die Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ihren Termin mit einer medizinischen OP-Maske oder einer FFP2-Maske wahrzunehmen. Die Planungsinhalte können auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ulmen www.ulmen.de (Verwaltung und Bürgerservice/ Bauen und Wohnen/ Bauleitplanung) sowie unter www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) eingesehen werden aufgerufen und eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist wird über die Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zu dem vorliegenden Planentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Plangebiet ist aus dem nachstehend nochmals abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. 56825 Kliding, den 17. Februar 2021

O R T S G E M E I N D E  K L I D I N G

gez.: Gerhard Müller

Ortsbürgermeister

 
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